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FSK & Jugendschutz

Jeder Film, der in deutschen Kinos zu sehen ist, wurde von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) geprüft und hat eine Altersfreigabe erhalten. Diese Freigaben sind verbindlich – wir sind gesetzlich verpflichtet, sie einzuhalten. Im Zweifel fragen wir an der Kasse nach einem Altersnachweis, also am besten den Ausweis dabeihaben.

DIE FSK-FREIGABEN IM ÜBERBLICK

FSK 0 – freigegeben ohne Altersbeschränkung Der Film ist für alle Altersgruppen freigegeben. Eine Freigabe ohne Altersbeschränkung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Film für kleineKinder geeignet ist.

FSK 6 – freigegeben ab 6 Jahren Kinder ab sechs Jahren dürfen den Film sehen. Jüngere Kinder dürfen die Vorstellung auch in Begleitung nicht besuchen.

FSK 12 – freigegeben ab 12 Jahren Jugendliche ab zwölf Jahren dürfen den Film sehen. Kinder zwischen 6 - 11 Jahren dürfen den Film in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sehen – alleine nicht.

FSK 16 – freigegeben ab 16 Jahren Der Film darf von Jugendlichen ab 16 Jahren und Erwachsenen besucht werden – es gibt keine Ausnahmen.

FSK 18 – keine Jugendfreigabe Der Film ist ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren freigegeben.

WICHTIG ZU WISSEN

Die jeweils gültige FSK-Freigabe findet ihr direkt bei den Filminformationen in unserem Kinoprogramm – sowie eine Altersempfehlung, denn die FSK-Altersfreigaben sind keine pädagogische Altersempfehlung. Sie geben an, ab welchem Alter ein Film aus Sicht des Jugendschutzes freigegeben ist. Eltern und Begleitpersonen sollten daher zusätzlich prüfen, ob der jeweilige Film für das Kind persönlich geeignet ist – das ist unter anderem unter Kinderfilmwelt.de oder VisionKino.de möglich.


JUGENDSCHUTZ & KINOBESUCHS-ZEITEN

Neben der FSK-Altersfreigabe eines Films gelten für Kinder und Jugendliche auch die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu Kinobesuchszeiten. Dabei spielt nicht nur das Alter, sondern auch die Uhrzeit eine Rolle, zu der eine Kinovorstellung endet.

Bis wann dürfen Kinder und Jugendliche ins Kino?

Kinder unter 6 Jahren dürfen Kinovorstellungen nur in Begleitung der Eltern oder einer volljährigen, von den Eltern beauftragten Person besuchen.

Kinder von 6 bis 13 Jahren dürfen Kinovorstellungen besuchen, wenn diese vor 20 Uhr enden. Endet die Vorstellung nach 20 Uhr, ist die Begleitung Begleitung der Eltern oder einer volljährigen, von den Eltern beauftragten Person erforderlich.

Jugendliche von 14 bis 15 Jahren dürfen Kinovorstellungen besuchen, wenn diese vor 22 Uhr enden. Endet die Vorstellung nach 22 Uhr, ist die Begleitung Begleitung der Eltern oder einer volljährigen, von den Eltern beauftragten Person erforderlich.

Jugendliche von 16 bis 17 Jahren dürfen Kinovorstellungen besuchen, wenn diese vor 24 Uhr enden. Endet die Vorstellung nach 24 Uhr, ist die Begleitung Begleitung der Eltern oder einer volljährigen, von den Eltern beauftragten Person erforderlich.

WICHTIG ZU WISSEN
Die zeitlichen Regelungen gelten zusätzlich zur FSK-Altersfreigabe des jeweiligen Films. Auch wenn eine Vorstellung zu einer erlaubten Uhrzeit endet, darf ein Kind oder Jugendlicher den Film nur besuchen, wenn er für das entsprechende Alter freigegeben ist.